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   VGH Bayern, 25.04.2006 - 1 ZB 05.1014   

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https://dejure.org/2006,21954
VGH Bayern, 25.04.2006 - 1 ZB 05.1014 (https://dejure.org/2006,21954)
VGH Bayern, Entscheidung vom 25.04.2006 - 1 ZB 05.1014 (https://dejure.org/2006,21954)
VGH Bayern, Entscheidung vom 25. April 2006 - 1 ZB 05.1014 (https://dejure.org/2006,21954)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Erteilung einer Baugenehmigung für eine Einfriedung; Antrag auf Zulassung der Berufung; Bestehen von Zweifeln an der Richtigkeit des erstinstanzlichen Urteils; Bestehen einer Genehmigungspflicht zur Errichtung einer Einfriedung; Beeinträchtigung der natürlichen Eigenart ...

  • Judicialis

    VwGO § 124 Abs. 2 Nr. 1; ; VwGO § 124 Abs. 2 Nr. 2; ; VwGO § 124 Abs. 2 Nr. 3; ; VwGO § 124 Abs. 2 Nr. 5; ; BauGB § 35 Abs. 2; ; BauGB § 35 Abs. 3 Satz 1 Nr. 5

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Einfriedung im Außenbereich

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerwG, 08.11.1999 - 4 B 85.99

    Ortsteil und Bebauungszusammenhang i.S. des § 34 Abs. 1 BauGB

    Auszug aus VGH Bayern, 25.04.2006 - 1 ZB 05.1014
    Schließlich lässt sich die Beeinträchtigung des Belangs entgegen der Auffassung des Klägers nicht dadurch kompensieren, dass auf dem Grundstück eine "Bachaue" angelegt und damit möglicherweise andere öffentliche Interessen gefördert werden sollen (BVerwG vom 8.11.1999 BRS 62 Nr. 100).

    Wird durch ein sonstiges Vorhaben im Sinn des § 35 Abs. 2 BauGB ein öffentlicher Belang beeinträchtigt, ist das Vorhaben unzulässig (BVerwG vom 8.11.1999 BRS 62 Nr. 100).

  • BVerwG, 16.06.1994 - 4 C 20.93

    Bauplanungsrecht: Privilegierung von Windkraftanlagen

    Auszug aus VGH Bayern, 25.04.2006 - 1 ZB 05.1014
    Eine Beeinträchtigung durch ein nichtprivilegiertes Bauvorhaben im Außenbereich scheidet nur dann aus, wenn das Baugrundstück sich wegen seiner natürlichen Beschaffenheit weder für die Bodennutzung eignet noch einen Erholungswert hat oder wenn es seine Schutzwürdigkeit bereits durch andere Eingriffe eingebüßt hat (vgl. BVerwG vom 11.4.2002 NVwZ 2002, 1250; vom 16.6.1994 NVwZ 1995, 64; vom 8.7.1996 Buchholz 406.11 § 35 BauGB Nr. 323 [jeweils zu § 35 Abs. 3 Satz 1 Spiegelstrich 7 BauGB 1986/1996]; vom 3.5.1974 DÖV 1974, 566 [zu § 35 Abs. 3 BBauG]).
  • BVerwG, 11.04.2002 - 4 C 4.01

    Anschlussberufung; Zulassung; Zulassungsberufung; Anspruch, prozessualer;

    Auszug aus VGH Bayern, 25.04.2006 - 1 ZB 05.1014
    Eine Beeinträchtigung durch ein nichtprivilegiertes Bauvorhaben im Außenbereich scheidet nur dann aus, wenn das Baugrundstück sich wegen seiner natürlichen Beschaffenheit weder für die Bodennutzung eignet noch einen Erholungswert hat oder wenn es seine Schutzwürdigkeit bereits durch andere Eingriffe eingebüßt hat (vgl. BVerwG vom 11.4.2002 NVwZ 2002, 1250; vom 16.6.1994 NVwZ 1995, 64; vom 8.7.1996 Buchholz 406.11 § 35 BauGB Nr. 323 [jeweils zu § 35 Abs. 3 Satz 1 Spiegelstrich 7 BauGB 1986/1996]; vom 3.5.1974 DÖV 1974, 566 [zu § 35 Abs. 3 BBauG]).
  • BVerwG, 12.01.1995 - 4 B 197.94

    Geschlossene Bauweise - Seitlicher Grenzabstand - Abstandsfläche - Abweichung -

    Auszug aus VGH Bayern, 25.04.2006 - 1 ZB 05.1014
    Damit kann ein Verfahrensmangel grundsätzlich nicht begründet werden (BVerwG vom 12.1.1995 BauR 1995, 365).
  • BVerwG, 24.08.1999 - 4 B 72.99

    Prozeßvergleich; Widerrufsvorbehalt; Wiedereinsetzung in den vorigen Stand;

    Auszug aus VGH Bayern, 25.04.2006 - 1 ZB 05.1014
    Die Frage, ob "eine geplante Neueinfriedung, selbst wenn sie möglicherweise einen Belang nach § 35 Abs. 3 BauGB minimal beeinträchtigen sollte, nach § 35 Abs. 2 BauGB im Einzelfall trotzdem zulässig ist, wenn sie zugleich einen anderen öffentlichen Belang, insbesondere den Belang der massiv im öffentlichen Interesse stehenden Renaturierung einer bisher brach liegenden, schwer belasteten Grundstücksfläche hin zu einer Bachaue einschließlich des Schutzes der insoweit neu geschaffenen Landschaft (Landschaftsschutz), als sog. positive Kehrseite der Medaille fördert", hat keine grundsätzliche Bedeutung, weil sie ohne weiteres anhand des Gesetzes und der einschlägigen Rechtsprechung entschieden werden kann und daher nicht klärungsbedürftig ist (vgl. BVerwG vom 24.8.1999 BVerwGE 109, 268).
  • BVerwG, 03.05.1974 - IV C 10.71

    Notwendige Beiladung der höheren Verwaltungsbehörde; Privilegierung des

    Auszug aus VGH Bayern, 25.04.2006 - 1 ZB 05.1014
    Eine Beeinträchtigung durch ein nichtprivilegiertes Bauvorhaben im Außenbereich scheidet nur dann aus, wenn das Baugrundstück sich wegen seiner natürlichen Beschaffenheit weder für die Bodennutzung eignet noch einen Erholungswert hat oder wenn es seine Schutzwürdigkeit bereits durch andere Eingriffe eingebüßt hat (vgl. BVerwG vom 11.4.2002 NVwZ 2002, 1250; vom 16.6.1994 NVwZ 1995, 64; vom 8.7.1996 Buchholz 406.11 § 35 BauGB Nr. 323 [jeweils zu § 35 Abs. 3 Satz 1 Spiegelstrich 7 BauGB 1986/1996]; vom 3.5.1974 DÖV 1974, 566 [zu § 35 Abs. 3 BBauG]).
  • VGH Bayern, 27.11.2018 - 1 ZB 17.179

    Beseitigungsanordnung gegen Zaunanlage für Hundeübungsplatz im Außenbereich

    Eine Beeinträchtigung durch ein nichtprivilegiertes Bauvorhaben im Außenbereich scheidet nur dann aus, wenn das Baugrundstück sich wegen seiner natürlichen Beschaffenheit weder für die Bodennutzung eignet noch einen Erholungswert hat oder wenn es seine Schutzwürdigkeit bereits durch andere Eingriffe eingebüßt hat (vgl. BVerwG, U.v. 11.4.2002 - 4 C 4.01 - BVerwGE 116, 169; U.v. 15.5.1997 - 4 C 23.95 - BauR 1997, 988; BayVGH, B.v. 25.4.2006 - 1 ZB 05.1014 - juris Rn. 13).

    Die konkrete Ausgestaltung des Zauns oder dessen Auffälligkeit ist insoweit nicht ausschlaggebend (vgl. BayVGH, B.v. 25.4.2006 - 1 ZB 05.1014 - juris Rn. 15).

  • VG München, 10.06.2021 - M 11 K 18.3186

    Abgrenzung zwischen Tektur- und Änderungsgenehmigung

    Auch Zäune stellen einen Fremdkörper dar, die den öffentlichen Belang beeinträchtigen, da hierdurch Teile aus der freien Landschaft herausgenommen werden (vgl. BayVGH, B.v. 25.4.2006 - 1 ZB 05.1014 - juris Rn. 15).
  • VGH Bayern, 13.03.2019 - 1 ZB 17.1763

    Anfechtung einer Beseitigungsanordnung; hier: Zulassung der Berufung abgelehnt

    Eine Beeinträchtigung durch ein nichtprivilegiertes Bauvorhaben im Außenbereich scheidet nur dann aus, wenn das Baugrundstück sich wegen seiner natürlichen Beschaffenheit weder für die Bodennutzung eignet noch einen Erholungswert hat oder wenn es seine Schutzwürdigkeit bereits durch andere Eingriffe eingebüßt hat (vgl. BVerwG, U.v. 11.4.2002 - 4 C 4.01 - BVerwGE 116, 169; U.v. 15.5.1997 - 4 C 23.95 - BauR 1997, 988; BayVGH, B.v. 25.4.2006 - 1 ZB 05.1014 - juris Rn. 13).
  • VGH Bayern, 30.01.2020 - 1 ZB 18.935

    Keine Einfriedung eines Wohnhauses im Außenbereich

    Eine Beeinträchtigung durch ein nichtprivilegiertes Bauvorhaben im Außenbereich scheidet nur dann aus, wenn das Baugrundstück sich wegen seiner natürlichen Beschaffenheit weder für die Bodennutzung eignet noch einen Erholungswert hat oder wenn es seine Schutzwürdigkeit bereits durch andere Eingriffe eingebüßt hat (vgl. BVerwG, U.v. 11.4.2002 - 4 C 4.01 - BVerwGE 116, 169; U.v. 15.5.1997 - 4 C 23.95 - BauR 1997, 988; BayVGH, B.v. 13.3.2019 - 1 ZB 17.1763 - juris Rn. 4; B.v. 25.4.2006 - 1 ZB 05.1014 - juris Rn. 13).
  • VG München, 10.06.2021 - M 11 K 18.3384

    Nachträgliche Erteilung einer Baugenehmigung für abweichende Ausführung eines

    Auch Zäune stellen einen Fremdkörper dar, die den öffentlichen Belang beeinträchtigen, da hierdurch Teile aus der freien Landschaft herausgenommen werden (vgl. BayVGH, B.v. 25.4.2006 - 1 ZB 05.1014 - juris Rn. 15).
  • VGH Bayern, 03.02.2009 - 1 ZB 07.1079

    Berufungszulassung (abgelehnt); Nicht privilegiertes Außenbereichsvorhaben;

    Nur wenn sich das Baugrundstück wegen seiner natürlichen Beschaffenheit weder für die Bodennutzung eignet noch einen Erholungswert hat oder wenn es seine Schutzwürdigkeit bereits durch andere Eingriffe eingebüßt hat, wird der Belang nicht beeinträchtigt (vgl. BayVGH vom 25.4.2006 - 1 ZB 05.1014 - juris).
  • VG Würzburg, 22.06.2022 - W 4 K 22.1026

    Erfolglose Klage gegen eine Beseitigungsanordnung u.a. für eine Treppenanlage im

    Die konkrete Ausgestaltung der Treppenanlage und deren Auffälligkeit sind also nicht ausschlaggebend (vgl. BayVGH, B.v. 25.4.2006 - 1 ZB 05.1014 - juris, Rn. 15).
  • VG München, 07.03.2017 - M 1 K 16.4223

    Beseitigungsanordnung für einen Kleintierstall

    Dieser öffentliche Belang wird beeinträchtigt, wenn das Vorhaben der naturgegebenen (land- und forstwirtschaftlichen) Bodennutzung des Außenbereichs oder seiner Funktion als Erholungsraum für die Allgemeinheit widerspricht und deshalb einen Fremdkörper in der Landschaft bildet (BayVGH, B.v. 25.4.2006 - 1 ZB 05.1014 - juris Rn. 13).
  • VG München, 29.06.2010 - M 1 K 10.1207

    Beseitigungsanordnung für als Stall genutzte Hütte; Verwirklichung des

    Eine Beeinträchtigung durch ein nicht privilegiertes Bauvorhaben im Außenbereich scheidet nur dann aus, wenn sich das Baugrundstück wegen seiner natürlichen Beschaffenheit weder für die Bodennutzung eignet noch einen Erholungswert hat oder wenn es seine Schutzwürdigkeit bereits durch andere Eingriffe eingebüßt hat (BayVGH vom 25.4.2006, Az 1 ZB 05.1014, Juris m.w.N.).
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